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AGB Laden



Diese AGB gelten für alle Verkäufe über das stationäre Ladengeschäft

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Verbrauchergeschäfte im Zusammenhang mit dem Kauf, der Montage und der Reparatur von Fahrrädern. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.

1. Ladenkauf (Bestellung, Lieferung, Bezahlung)

Bestellen Sie Fahrräder aus unserem Sortiment, teilen wir Ihnen die Lieferfristen des Herstellers bei Bestellung mit. Sollte der Hersteller seine Lieferfrist nicht einhalten, behalten wir uns das Recht vor, vom Kaufvertrag zurückzutreten oder Ihnen einen späteren Liefertermin anzubieten. Der Kaufpreis wird mit Übergabe des Fahrrades, spätestens jedoch mit Übersendung der Rechnung fällig. Wir können jederzeit eine Anzahlung auf den Kaufpreis bzw. Vorkasse verlangen. Konstruktions- und Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfanges seitens des Herstellers/Importeurs bleiben bis zur Lieferung vorbehalten, soweit die Änderungen für Sie zumutbar sind. Auf erhebliche, erkennbare Änderungen weisen wir Sie soweit möglich rechtzeitig hin.

2. Werkstatt (Montagen und Reparaturen)

Bei Montagen und Reparaturen werden die zu erwartenden Material- und Lohnkosten vor Beauftragung geschätzt und Ihnen zur Verfügung gestellt. Kann der Rahmen der Kostenschätzung nicht eingehalten werden, so erfragen wir Ihre Genehmigung. Ändert sich bei einer Reparatur der Arbeitsumfang gegenüber dem ursprünglichen Auftrag und tritt dadurch eine erhebliche Verzögerung ein, teilen wir den neuen Fertigstellungstermin und den Grund der Verzögerung mit. Der veranschlagte/genehmigte Werklohn wird mit Abholung (Abnahme) fällig. Fahren Sie Ihr Rad bei Abholung Probe. Machen Sie uns unverzüglich auf eventuelle Mängel aufmerksam. Sollten später Mängel auftreten, so leisten wir nur Gewähr, wenn der Mangel objektiv nicht erkennbar war, wir eine Garantie für eine Beschaffenheit übernommen haben oder der Mangel arglistig verschwiegen wurde.

Sofern wir Serviceräder vorrätig haben, stellen wir Ihnen auf Wunsch ein Rad für die Dauer der Reparatur zur Verfügung. Voraussetzung ist, dass Sie eine private Haftpflichtversicherung halten und eine Kaution in Höhe von 50,00 € bei uns hinterlegen. 

3. Eigentum am Fahrrad –

Zusicherung und Übertragung der Verfügungsgewalt

Durch die Übergabe des Fahrrades zur Reparatur sichern Sie uns zu, dass Sie Eigentümer desselben sind oder in dessen Auftrag berechtigter Weise handeln. Wir behalten uns das Recht vor, Fahrräder mit zweifelhafter Herkunft von der Reparatur auszuschließen und Ihnen die Kosten der Besorgung (Verwahrung, Verbringung, Entsorgung und Beratung) zu berechnen. Sollten wir Zweifel hegen, bitten wir Sie umgehend um Nachweis des Eigentums. Kommen Sie dem nicht binnen 2 Werktagen nach Aufforderung nach, so wird vermutet, dass das Rad nicht in Ihrem Eigentum ist und das Rad polizeilich als gestohlen gemeldet.

4. Abholung und Verwertung bei Nichtabholung

Sollten Sie Ihr Rad nach Aufforderung zur Abholung nicht binnen 8 Werktagen abholen, so behalten wir uns vor, Ihnen Standgebühren in Höhe von 3 € pro Tag zu berechnen. Die Verwahrung erfolgt auf Ihre Gefahr. Sollte Ihr Rad länger als 2 Monate bei uns stehen, behalten wir uns vor, nach vorheriger schriftlicher Ankündigung Ihr Rad nach den gesetzlichen Vorschriften zu verwerten. Wir werden Ihr Rad zum Verkauf im unserem Geschäft oder über Dritte anbieten. Eventuell bei Verkauf erzielte Gewinne schreiben wir Ihrem Kundenkonto gut.

5. Verleih von Testfahrrädern

Unser Angebot, Ihnen Testfahrräder und Testfahrzeuge zur Probe zu überlassen steht unter der Bedingung, dass im Zeitpunkt des Verleihs solche zur Verfügung stehen und Sie eine Haftpflichtversicherung halten, die mögliche Drittschäden versichert. Im Weiteren gelten die im Verleihformular gesondert dargelegten Bedingungen. Entleihen Sie eines unserer Fahrräder oder Fahrzeuge, so sind Sie verpflichtet, bei dessen Benutzung alle Verkehrsregeln einzuhalten, die Verkehrssicherheit - insbesondere beim Abstellen - zu wahren und selbige ordnungsgemäß gegen Diebstahl zu sichern, uns Unfälle unverzüglich mitzuteilen und falls erforderlich, die Polizei zu verständigen.

6. Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug des Käufers kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten. Besteht ein Schadenersatzanspruch des Verkäufers und nimmt dieser die Ware wieder an sich, entspricht der Rücknahmewert dem gewöhnlichen Verkaufswert zum Rücknahmezeitpunkt, der im Streitfalle auf Verlangen und Kosten des Käufers durch einen vereidigten Sachverständigen ermittelt wird.

8. Eigentumsvorbehalt, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

Bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung behalten wir uns das Eigentum an der Kaufsache vor. Sie sind erst nach vollständiger Kaufpreiszahlung befugt, die Kaufsache weiter zu veräußern oder zu besichern. Ferner behalten wir uns bis zur vollständigen Begleichung des Werklohns das Pfandrecht nach §647 BGB vor. Das Recht der Aufrechnung oder Zurückbehaltung kann nur geltend gemacht werden, wenn die Gegenforderung unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel hierfür vorliegt.

9. Gesetzliche Gewährleistungsrechte

Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen für Kauf- und Werkverträge mit Verbrauchern. Beachten Sie die Hinweise des Verkäufers bei Übergabe, die anliegenden Betriebsanleitungen des Herstellers und Nachfolgendes:

Abnutzungen im Sinne des gewöhnlichen Verschleißes durch Gebrauch ist kein Mangel. Insbesondere Beschädigungen, die auf eines nachfolgendes Verhalten zurück zu führen sind, sind keine Mängel: 

- unsachgemäße, ungeeignete Verwendung oder Überbelastung,

- nicht fachgerechten Ein- oder Anbau von (ungeeigneten),

- Weiterbenutzung nach Feststellen eines Mangels oder Defektes.

Tritt ein Mangel 6 Monate nach Übergabe der Ware an Sie auf, so sind Sie verpflichtet, nach zuweisen, dass die Kaufsache diesen Mangel bei der Übergabe an Sie hatte. Treten Sie wirksam vom Kaufvertrag zurück, so können wir eine Aufwands- und Gebrauchsentschädigung für die Nutzung verlangen.

10. Haftung und Verzugsschäden

Die Haftung für durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden ist ausgeschlossen. Bei Verlust oder Beschädigung wird für lose mit Fahrrädern oder Teilen verbundene Gegenstände, die im Fahrradgeschäft verbleiben, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gehaftet. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit. Im Übrigen ist die Haftung beschränkt auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und solchen Schaden, die absehbar und typisch waren. Bei Verzug können Sie neben der Lieferung Schadendersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verzuges verlangen. Wir leisten keinen Ersatz für Schäden, die auch ohne Verzug eingetreten wären.

11. Hinweise zu Entsorgung und Rücknahme von Batterien und Akkumulatoren  

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb oder der Lieferung von Geräten, die Batterien oder Akkumulatoren enthalten, sind wir verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:

Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass die Batterie bzw. der Akkumulator nicht in den Hausmüll gegeben werden darf.

Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei

Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium

Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber.

Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet. Sie können Batterien nach Gebrauch an uns oder die dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (z.B. in Kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Dies ist auch per Post möglich. Das erforderliche Porto erstatten wir.

13. Hinweise zum Datenschutz

Wir verarbeiten gemäß § 33 BDSG alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erhobenen personenbezogenen Daten elektronisch. Sollten Sie Informationen hierzu oder Löschung oder Sperrung Ihrer Daten wünschen, wenden  Sie sich bitte an folgenden Kontakt: siehe Impressum Wir sind  berechtigt, im  Falle  eines  Ordnungswidrigkeit - oder Strafverfahrens – bei Unfällen und unterlassener Anzeige - in erforderlichem Umfang Ihre Informationen,  insbesondere  Name, Vorname und Anschrift, an Behörden weiterzugeben, sofern diese förmlich angefragt werden.

Stand: August 2017